Beschlussverfahren

Beschlussverfahren
n
порядок вынесения решений; порядок рассмотрения дел

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Beschlussverfahren — Beschlussverfahren,   das in allen Prozessordnungen vorgesehene Verfahren, das nicht durch Urteil oder Verfügung, sondern durch Beschluss enden kann. Ein gesetzlich besonders normiertes Beschlussverfahren kennt die Arbeitsgerichtsbarkeit, in dem… …   Universal-Lexikon

  • Beschlussverfahren — Das Beschlussverfahren in Deutschland ist ein Verfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit, in welchem über kollektivrechtliche Streitigkeiten, zum Beispiel im Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entschieden wird. Das Beschlussverfahren… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschlussverfahren — bes. gerichtliches Verfahren in der ⇡ Arbeitsgerichtsbarkeit. Das B. dient v.a. der Entscheidung betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten (§§ 2a, 80 ff. ArbGG). Die Vorschriften über das B. weisen Besonderheiten gegenüber dem… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland) — Großer Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit des Arbeitsrechts. Sie hat bei den zu bearbeitenden Rechtsmaterien Schnittmengen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Sozialgerichtsbarkeit.… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschlußverfahren — Das Beschlussverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in welchem Streitigkeiten im Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entschieden werden. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das vor den Arbeitsgerichten durchgeführt wird, für… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsgericht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsgerichtsbarkeit — Arbeitsgerichtsbarkeit,   die besondere Gerichtsbarkeit für Arbeitssachen, einer der fünf gleichrangigen Gerichtszweige in Deutschland (Sonderzivilgerichtsbarkeit) mit dreistufigem Aufbau (Arbeitsgericht, Landes , Bundesarbeitsgericht). Geregelt… …   Universal-Lexikon

  • Arbeitsgerichtsbarkeit — Zweig der Gerichtsbarkeit, dem die Rechtsstreitigkeiten aus dem ⇡ Arbeitsrecht (die Arbeitssachen) aufgrund des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) i.d.F. vom 2.7.1979 (BGBl I 853) m.spät.Änd. zugewiesen sind. I. Aufbau:Die A. wird durch die ⇡… …   Lexikon der Economics

  • ArbG — Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz im eigenständigen, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängigen Rechtsweg der Arbeitsgerichtsbarkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Zuständigkeit 2 Besetzung 3 Rechtsweg/Verfahren 4 Siehe auch …   Deutsch Wikipedia

  • Beschluß — Ein Beschluss ist eine von mehreren Personen gemeinsam erarbeitete Entscheidung. Ein Beschluss kann durch eine Abstimmung gefasst werden (Mehrheitsbeschluss oder durch Konsens). Im deutschen Recht gelten in einigen Fällen so genannte… …   Deutsch Wikipedia

  • BetrVG — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia


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